aktualisiert: 17.12.2021

Die per 20.12.2021 in Kraft tretenden Massnahmen durch den Bundesrat haben für die Med. Masseure EFA und ihre Praxistätigkeit keine Auswirkungen. Patienten können weiterhin unter Berücksichtigung des gültigen Schutzkonzeptes ohne Testpflicht in Empfangen werden

Schutzkonzept COVID-19 von 22.04.2020

Nachfolgendes Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben die Praxis erfüllen muss, um gemäss COVID-19‑Verordnung ihre Tätigkeit wiederaufnehmen und fortsetzen zu können.


BAG / SECO

Informationen zu COVID-19 finden Sie unter folgendem Link

ODA-MM

Grundregeln Schutzkonzept COVID-19 Medizinischer Masseure vom 26.06.2021

VDMS

Schutzkonzept COVID-19 vom 03.12.2021