Die per 20.12.2021 in Kraft tretenden Massnahmen durch den Bundesrat haben für die Med. Masseure EFA und ihre Praxistätigkeit keine Auswirkungen.Patienten können weiterhin unter Berücksichtigung des gültigen Schutzkonzeptes ohne Testpflicht in Empfangen werden
Schutzkonzept COVID-19 von 22.04.2020
Nachfolgendes Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben die Praxis erfüllen muss, um gemäss COVID-19‑Verordnung ihre Tätigkeit wiederaufnehmen und fortsetzen zu können.
BAG / SECO
Informationen zu COVID-19 finden Sie unter folgendem Link